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Die Ethik staatlicher Gewaltanwendung
von Gerhard Stöhr
Wer jemals körperliche Gewalt zu spüren bekommen hat, wird dies als unangenehm, ja als entwürdigend empfunden haben. Die Natur hat uns mit dem Schmerzempfinden ausgestattet, damit der Mensch Bewegungen unterlässt, die für den Organismus schädlich sein könnten. Schmerz bedeutet Zwang zur Passivität. Physische Gewalt gegen Menschen ist deshalb bereits naturgemäß allein aufgrund ihrer Wirkung mit einem extrem negativen Gefühl behaftet. Überdies bedeutet Gewalt gegen Menschen wegen der damit zum Ausdruck gebrachten körperlichen Überlegenheit zugleich Macht über Menschen, deren wichtigste Grundfreiheiten sofort spürbar und einschneidend eingeschränkt werden.
Diese grundlegenden Feststellungen machen schnell verständlich, warum sich Menschen seit Alters her bevorzugt staatlichen Strukturen untergeordnet haben, statt sich den Gefahren aussetzen zu wollen, die im Versagen der persönlichen Vorsorge für die eigene Sicherheit begründet liegen. Allzu offensichtlich ist: Nur das Bestehen einer wirksamen Staatsgewalt ist der Garant dafür, dass die unkontrollierte Macht des Stärkeren nicht das einzig regelsetzende Paradigma für die Lebensführung den Einzelnen darstellt.
Wo es eine Gemeinschaft gibt, die gleiche Rechte und Pflichten für alle postuliert, besitzt diese aus ihrem natürlichen Selbstverständnis heraus nicht nur den Anspruch, sondern auch die Pflicht, die versprochene Sicherheit und Ordnung durchzusetzen und zwar mit allen Mitteln, die hierfür geeignet und erforderlich sind. In der Demokratie legitimiert die Gemeinschaft ihren Machtanspruch und seine Durchsetzung mit Gewalt schlichtweg aus ihrer Existenz. Und so postuliert das Grundgesetz konsequent und in bemerkenswerter sprachlicher Klarheit den Grundsatz, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht.












